Frau F und ihr Mann sind Britische Staatsangehörige, allerdings haben Sie die meiste Zeit Ihrer Ehe im Ausland gelebt. Zuletzt haben sie in Dubai gelebt, wo der Mann von Frau F eine Anstellung hatte. Die Ehe der Parteien zerbrach und Frau F kehrte nach England zurück, wo sie in Zukunft leben wollte. Frau F hatte Angst, dass ihr Mann im Ausland ein Scheidungsverfahren einleiten könnten, obwohl alle Vermögenswerte der Parteien im alleinigen Namen des Mannes in Europa waren.